AGB



Vertragspartner ist die TOOL EVENT SUPPORT oHG, Mauritiuswall 33, 50676 Köln.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG widerspricht hiermit ausdrücklich etwaigen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Vertragspartners. Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der TOOL EVENT SUPPORT oHG schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Änderung dieser Vereinbarung ebenfalls der Schriftform.


§ 1 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Begriffbestimmung


(1) Die TOOL EVENT SUPPORT oHG entwickelt zusammen mit dem Vertragspartner auf Basis eines von der TOOL EVENT SUPPORT oHG gestellten Shop-Moduls einen Online-Shop. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG, gestattet dem Vertragspartner unter den nachfolgenden Bedingungen, auf ihrer Homepage diesen Shop als Teil der Website www.cotton-united.com mit Hilfe von Links oder einer Framelösung einzubinden. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG räumt dem Vertragspartner ferner die Möglichkeit ein, auf der Homepage bzgl. der Marke www.cotton-united.com einen Partnershop einzurichten und hierin eigene Druckdesigns einzustellen. Wenn die TOOL EVENT SUPPORT oHG an einen vom Vertragspartner vermittelten Kontakt Artikel aus diesem Shop verkauft, erhält sie dafür eine Provision vom Vertragspartner. Anteiliger Gewinn aus dem Verkauf wird von der TOOL EVENT SUPPORT oHG unter den nachfolgenden Bedingungen an den Vertragspartner abgeführt.

(2) Ein Link ist ein datengestützter Querverweis von einem bestimmten Rechner, der an das Internet angeschlossen und dort über eine konkrete Identifikationsadresse erreichbar ist, auf einen anderen entsprechenden Rechner.

(3) Dieser Vertrag wird online geschlossen. Der Vertragspartner gibt über seine Zustimmung zu den Vertragsbedingungen, die er per Checkbox erteilt, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG prüft dieses Angebot. Bei Freischaltung des Links, der den Vertragspartner als berechtigten Werbenden gezeichnet, durch die TOOL EVENT SUPPORT oHG kommt das Vertragsverhältnis zustande.


§ 2 Verpflichtungen des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit seiner Website, auf welcher er den Partnershop installiert. Der Vertragspartner versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an den Motiven ist, die der für den Verkauf über dem Shop stellt, insbesondere marken-, urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Art. Er garantiert, dass auf seiner Website keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen erscheinen und auch keine Links auf andere Websites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind. Der Vertragspartner stellt sicher, dass auf seiner Webseite ein deutlich gestalteter Hinweis vorhanden ist, der ihn als Verantwortlichen für deren Inhalt ausweist. Ferner wird der Vertragspartner sicherstellen, dass aufgrund des auf seiner Website dargestellten Materials keine Verletzung oder Verwechslungsgefahr mit der Marke www.cotton-united.com, den von der TOOL EVENT SUPPORT oHG bzgl. der Marke www.cotton-united.com verwandten Kennzeichen sowie mit dem Angebot der. TOOL EVENT SUPPORT oHG bzgl. der Marke www.cotton-united.com entsteht. Er wird die TOOL EVENT SUPPORT oHG von allen Ansprüchen freistellen, die gegenüber der TOOL EVENT SUPPORT oHG von einem Dritten wegen einer Handlung oder Unterlassung des Vertragspartners aus dem vorstehend erwähnten Verantwortungsbereich des Vertragspartners - sei es berechtigt, sei es unberechtigt - geltend gemacht werden.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich auf seiner Webseite ein Impressum einzurichten und dabei eine vollständige und korrekte Postanschrift anzugeben. Bei Falschangaben im Impressum kann die TOOL EVENT SUPPORT oHGdie sofortige Löschung der eingerichteten Links verlangen.

(3) Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, auf die Möglichkeit, über seine Webseite Angebote von der TOOL EVENT SUPPORT oHG bzgl. der Marke www.cotton-united.com wahrnehmen zu können, nicht durch Massen-SMS oder Massen-Email (Spam) hinzuweisen, soweit hierdurch gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Rechte anderer verstoßen wird.

(4) Der Vertragspartner wird auf der von ihm unterhaltenen Website seines an das Internet angeschlossenen Rechners Inhalte bzgl. der Marke www.cotton-united.com zur Verbreitung im Internet schalten, welche einen Link auf das allgemeine Angebot der TOOL EVENT SUPPORT oHG bzgl. der Marke www.cotton-united.com (Homepage-Link) oder auf ein konkretes Angebot für ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Dienstleistung (Produkt-Link) enthält. Die Inhalte können auch mittels einer Framelösung auf der Website Vertragspartners integriert sein. Vorgenannte Angebote der TOOL EVENT SUPPORT oHGbzgl. der Marke www.cotton-united.com sind auf einem an das Internet angeschlossenen Rechner unter der Internetadresse: www.cotton-united.com abrufbar.

(5) Die Inhalte bzgl. Links werden dem Vertragspartner von der TOOL EVENT SUPPORT oHG zur Verfügung gestellt. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG hat das Recht die Inhalte und Links jederzeit zu aktualisieren.

(6) Die Platzierung der Inhalte bzgl. der Marke www.cotton-united.com erfolgt durch den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen TOOL EVENT SUPPORT oHG. Der Vertragspartner verpflichtet sich der TOOL EVENT SUPPORT oHG bei der Anmeldung zur Teilnahme am Vertragspartnerprogramm die konkrete Identifikations-Adresse bekannt zu geben, unter welcher sein Rechner über das Internet zu erreichen ist, auf dem er die Inhalte bzgl. der Marke www.cotton-united.com installiert hat oder installieren will.

(7) Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf entsprechende Aufforderungen der TOOL EVENT SUPPORT oHG, die dortigen Inhalte bzgl. der Marke www.cotton-united.com unverzüglich wieder von seinen Internetseiten zu entfernen. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG ist nicht verpflichtet, in diesem Zusammenhang Gründe anzugeben.


§ 3 Verpflichtungen der Fa. TOOL EVENT SUPPORT oHG

(1) Die TOOL EVENT SUPPORT oHG weist dem Vertragspartner einen eigenen Link zu. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG verpflichtet sich, für jeden Umsatz, der - aufgrund der zugewiesenen Links nachweisbar - darauf beruht, dass der Kunde von ihr über die Webseite des Vertragspartners Angebote bzgl. der Marke www.cotton-united.com wahrgenommen hat, eine Provision gem. § 4 dieser Vertragsbedingungen zu gewähren. Dies gilt auch, sofern ein Umsatz über einen von dem Vertragspartner eingerichteten Shop getätigt wird.

(2)
Die TOOL EVENT SUPPORT oHG trägt die Verantwortlichkeit für die rechtliche Unbedenklichkeit der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Inhalte. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG wird den Vertragspartner von allen Ansprüchen freistellen, die gegen ihn von einem Dritten wegen der Gestaltung der Inhalte sowie der Gestaltung der Sites, auf die mittels der Inhalte verwiesen wird, geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vertragspartner die TOOL EVENT SUPPORT oHG unverzüglich, spätestens aber eine Woche nachdem der Vertragspartner von dem geltend gemachten Anspruch erstmals Kenntnis erlangt hat, über die Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Dritten schriftlich unterrichtet und es der Fa. TOOL EVENT SUPPORT oHG überlässt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen gerichtlich oder außergerichtlich beizulegen.


§ 4 Provisionsregelung


(1) Die TOOL EVENT SUPPORT oHG kann über die Annahme entsprechender Vertragsangebote der vermittelten Kunden nach eigenem Ermessen entscheiden. Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruches ist zudem, dass der Kunde bei seiner Bestellung das automatische, auf dem Rechner der TOOL EVENT SUPPORT oHG zur Verfügung gestellte Bestellsystem benutzt und die von ihm bestellten Waren oder Dienstleistungen vollständig bezahlt hat.

(2) Die Höhe der Provisionen richtet sich nach den nachfolgenden Abs. 3 und 4. Die Provisionsangaben enthalten die gesetzl. MwSt. von derzeit 19%.

(3) Der Endpreis des Kunden setzt sich aus dem Grundpreis des Produkts der TOOL EVENT SUPPORT oHG zuzüglich der 25%igen Provision sowie der Verkaufsspanne des Vertragspartners zusammen. Der Vertragspartner kann die Höhe der Verkaufsspanne durch die Festlegung des Endpreises selbst bestimmten. Der Endpreis muss dabei über dem Grundpreis inkl. der Provision liegen. TOOL EVENT SUPPORT oHG ist jederzeit berechtigt, sowohl ihre Grundpreise für die Produkte als auch die Provision zu ändern.

(4) Wird ein Umsatz auf Grund eines dem Vertragspartner zugewiesenen Links gem. § 3 Abs. 1 getätigt, so erhält er eine Provision in Höhe von 20% des Nettowarenwertes.

(5)
Die Umsätze und Provisionen eines Monats werden durch die TOOL EVENT SUPPORT oHG bis spätestens zum Endes des nächsten Monats abgerechnet. Ein daraus resultierendes Guthaben überweist sie binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung, sofern die Provision einen Betrag von 20€ erreicht. Bei geringeren Beträgen erfolgt die Auskehrung mit der nächsten Abrechnung, soweit die 20€ Geringfügigkeitsgrenze dort überschritten wird. Die Abrechnung erfolgt durch Email.

(6) Sollte der Kunde das den Provisionsanspruch zunächst auslösende Geschäft in der Folgezeit rückgängig machen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, ist die TOOL EVENT SUPPORT oHG berechtigt, eine Rückbelastung einer bereits ausgezahlten Provision vorzunehmen. Sollten dem Vertragspartner in einem der folgenden Monate weitere Provisionsansprüche entstehen, ist die TOOL EVENT SUPPORT oHG berechtigt, entsprechend aufzurechnen. Sollten keine weiteren Provisionsumsätze mehr getätigt werden, wird die TOOL EVENT SUPPORT oHG dem Vertragspartner am Ende des übernächsten Monats eine gesonderte Rechnung über die rückzuerstattende Provision zukommen lassen, die sofort fällig wird und binnen weiterer zwei Wochen auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu überweisen ist.

(7) Der Vertragspartner verpflichtet sich, zur Abrechnung der Provisionen bei der TOOL EVENT SUPPORT oHG jeweils seine aktuelle Bankverbindung zu hinterlegen. Kosten, die durch die Hinterlegung einer falschen Bankverbindung entstehen, hat der Vertragspartner zu tragen. Soll die Provisionsauszahlung einschließlich Umsatzsteuer erfolgen, so wird die TOOL EVENT SUPPORT oHGdiese nur dann auszahlen, wenn der Vertragspartner seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt hat. Ansonsten erfolgt die Auszahlung ohne Umsatzsteuer

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§ 5 Preise und Versandkosten

(1)
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Standardpakete liefern wir ab einem Warenwert von 100,- EUR versandkostenfrei.

(2) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten gemäß der folgenden Versandkostenaufstellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

Versandkostenaufstellung

 

Vorkasse

Kreditkarte

 

GLS Standard Paket

4,- EUR

4,- EUR

 

GLS Express Paket

15,- EUR

15,- EUR

 



§ 6 Nutzungsrechte


(1) Die TOOL EVENT SUPPORT oHG räumt dem Vertragspartner für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertragsgegenständlichen Inhalte zur Bewerbung des Angebots bzgl. der Marke www.cotton-united.com auf der vom Vertragspartner unterhaltenen Site zu installieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(2) Eine sonstige Nutzung der Angebote der TOOL EVENT SUPPORT oHG, eventuell zugehöriger Werbeflächen sowie der in diesem Zusammenhang verwendeten Marken und Kennzeichen von ist dem Vertragspartner ausdrücklich nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.


§ 7 Partnershop, Endkundenverträge, Haftungsfreistellung

(1) Für die vom Vertragspartner in die Website bzgl. der Marke www.cotton-united.com eingestellten Inhalte ist der Vertragspartner allein verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter aufzunehmen. Der Vertragspartner versichert des weiteren insbesondere, dass sämtliche eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die Nutzung durch die TOOL EVENT SUPPORT oHG nicht gegen Urheberrechte, Patente, Lizenzen oder sonstige Rechte Dritter verstößt.

(2) Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den vom Vertragspartner eingestellten Druckdesigns verbleiben beim Vertragspartner. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG ist jedoch berechtigt, die übermittelten Designs im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, die vom Vertragspartner eingestellte Designs auf Produkte zu drucken und für Werbezwecke auf der von der TOOL EVENT SUPPORT oH G unterhaltenen Homepage bzgl. der Marke www.cotton-united.com oder sonstigen Werbeträgern zu nutzen. Der Vertrieb erfolgt jedoch ausschließlich über den mit dem Vertragspartner eingerichteten Shop. Eine Erweiterung der Produktpalette durch die TOOL EVENT SUPPORT oHG kann vom Vertragspartner jedoch nicht verlangt werden. Ein Vertrieb über die TOOL EVENT SUPPORT oHG unterhaltene Homepage oder über an diesem Vertrag nicht beteiligte Dritte bedarf der Zustimmung durch den Vertragspartner, welche schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgen kann. Im Falle der Nutzung zu Werbezwecken wird die TOOL EVENT SUPPORT oHG, je nach Art des Werbemittels, die Verlinkung zu dem vom Vertragspartner eingerichteten Shop sicherstellen.

(3) Abs. 2 gilt nicht für solche Designs, welche aus der Galerie der Homepage www.cotton-united.com
übernommen wurden oder welche von Endkunden von www.cotton-united.com in die Galerie hinzugefügt wurden. Sämtliche Rechte hieran verbleiben bei der TOOL EVENT SUPPORT oHG und der Vertrieb erfolgt ausschließlich über die von ihr unterhaltene Homepage.

(4) Der Vertragsschluss mit Endkunden, die Waren aus den vom Vertragspartner eingerichteten Shop erworben haben, erfolgt ausschließlich zwischen der TOOL EVENT SUPPORT oHG und dem Endkunden. Auf diese Verträge finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsabläufe der TOOL EVENT SUPPORT oHG Anwendung, welche diese nach ihrem Ermessen jederzeit ändern kann. Dies gilt ebenso für die Grundpreise der Produkte und deren Verfügbarkeit.

(5) Für den Fall, dass die TOOL EVENT SUPPORT oHG auf Grund der Nutzung der vom Vertragspartner eingestellten Druckdesigns wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, wird der Vertragspartner diese auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Forderungen hieraus freistellen. Des weiteren erstattet der Vertragspartner der TOOL EVENT SUPPORT oHG alle dadurch entstehenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich des weiteren, die TOOL EVENT SUPPORT oHG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit den in den Partnershop eingestellten Inhalten stehen.

(6) Für den Fall, dass Dritte Rechtsverletzungen wegen der vom Vertragspartner eingestellten Inhalte und Druckdesigns geltend machen, sei es gegenüber der TOOL EVENT SUPPORT oHG oder dem Vertragspartner, ist die TOOL EVENT SUPPORT oHG nach ihrem Ermessen berechtigt, die beanstandeten Inhalte ganz oder teilweise aus dem Shop des Partners zu entfernen.


§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist für beide Seiten ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per Email jederzeit kündbar.

(2) Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass keinerlei Verbindung mehr zwischen seinem Rechner und demjenigen der TOOL EVENT SUPPORT oHG besteht.

(3) Im Fall der Beendigung des Vertrages wird die TOOL EVENT SUPPORT oHG gemäß § 3 Absatz 3 eine Schlussabrechnung erstellen, sobald alle Verträge, für die dem Vertragspartner möglicherweise Provisionsansprüche zustehen, durchgeführt worden sind und die Höhe der noch geschuldeten Provisionsansprüche endgültig feststeht. Die Schlussrechnung hat jedoch spätestens ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnis zu erfolgen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages, sind ausgeschlossen.


§ 9 Geheimhaltungs- und Obhutpflicht

(1) Der Vertragspartner hat alle Informationen vertraulich zu behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses durch die TOOL EVENT SUPPORT oHG zugänglich gemacht werden und über das äußere Erscheinungsbild der Inhalte und der Angebote sowie die bloße Auflistung des Funktionsumfangs hinausgehen. Dies betrifft insbesondere von der TOOL EVENT SUPPORT oHG verwendete Methoden und Verfahren, soweit solche Informationen nicht veröffentlicht sind oder der Vertragspartner seine Kenntnisse hierüber nicht rechtmäßig von Dritten erhalten hat.

(2) Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen, insbesondere den unbefugten Zugang Dritter auf die den Werbeflächen zugrundeliegende Daten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.


§ 10 Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit informiert, dass die TOOL EVENT SUPPORT oHG die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnen personenbezogen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.


§ 11 Vertragsanpassung, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1)
Die TOOL EVENT SUPPORT oHG ist berechtigt, einzelne Bestimmungen des Vertrages in regelmäßigen Abständen den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Die TOOL EVENT SUPPORT oHG wird den Partner hierzu vier Wochen vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderungen eine Neufassung des vorliegenden Vertrages zukommen lassen. Der Vertragspartner kann den Änderungen der Bedingungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang durch schriftliche Erklärung zustimmen, wodurch der bisherige Vertrag insoweit abgeändert ist. Sollte bei der TOOL EVENT SUPPORT oHG innerhalb dieser Frist keine Zustimmung des Vertragspartners eingehen, ist der Vertrag mit Ablauf der zweiwöchigen Frist gekündigt ohne, dass es einer gesonderten Erklärung der TOOL EVENT SUPPORT oHG hierzu bedarf.

(2) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der TOOL EVENT SUPPORT oHGin Neu-Ulm. Der TOOL EVENT SUPPORT oHGsteht es jedoch frei den Vertragspartner an dessen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(5) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollte, verpflichten sich die Parteien, eine solche Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.